Schulgeld


Schulbeitragsregelungen Kindergarten Farfallina sowie Schule 1.–9. Klasse

Unsere Schule ist eine offene Schule in freier Trägerschaft. Sie verwaltet sich selbst und ist nicht aus öffentlichen Geldern finanziert. Die entstehenden Kosten zu decken ist eine grosse Aufgabe, die in der Verantwortung der Elternschaft liegt. Entsprechend haben wir eine Beitragsregelung aufgebaut, die, ausgehend von der individuellen Familiensituation als Solidaritätsmodell neben dem Schulgeld auch auf zinslose Darlehen, Spenden sowie Freiwilligenarbeit angewiesen ist. So ermöglichen wir auch Kindern aus bescheidenen finanziellen Verhältnissen den Besuch unserer Schule.


Rechenbeispiel

Rechenbeispiel für eine Familie mit je einem Kind in der 2. und 6. Klasse.


Das Wichtigste in Kürze

  • Das Schulgeld wird einmal pro Familie vereinbart. Der Familienbeitrag umfasst alle Kinder an unserer Schule vom Kindergarten bis zur 9. Klasse.
  • Der Familienbeitrag wird vom Familieneinkommen abgeleitet und berücksichtigt damit die individuelle Familiensituation.
  • Der Familienbeitrag wird reduziert, wenn ein Kind ausschliesslich den Kindergarten besucht oder wenn die beiden Eltern getrennt wohnen.
  • Feste Nebenkosten sind transparent aufgeschlüsselt.
  • Mit einem einmaligen zinslosen Darlehen bzw. dem Aktienkauf ermöglichen Sie die Finanzierung des Schulgebäudes.
  • Mit Ihrer Freiwilligenarbeit und Ihrer Mitgliedschaft im Schulverein wirken Sie an der Schulgestaltung mit und profitieren persönlich.
  • Weitere Kosten entstehen bei Bedarf z. B. für Schulmaterial, Klassenlager, Mittagstisch oder Förderungsangebote.

Detaillierte Informationen

Detaillierte Informationen zu den Schulbeitragsregelungen finden Sie hier: Beitragsregelung 2024/2025, Merkblatt Fremdbeiträge, Merkblatt finanzieller Spielraum, . Für weitere Fragen wenden Sie sich bitte an unsere Elternbeitragskommission oder ans Sekretariat.
Aus diesen Informationen kann kein Rechtsanspruch abgeleitet werden.